Freitag, 19. April 2024
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Mietvertrag über einen Kühlanhänger

 

                        Zwischen

 

Firma Pöhlau

 

Reut-Allee 2.  95189 Köditz / Scharten

www.poehlau.com

Tel. 0175/ 100 66 66 o. 0170/ 70 37 500

 

            und

       - Mieter-

 

Wird gemäß den umseitigen Geschäftsbedingungen ein Mietvertrag

über einen Kühlanhänger und  Stromkabel ______Meter   Adapter 32A auf 16A

 

amtl. Kennzeichen HO-_______ geschlossen:

 

Mietbeginn:                                        __________________________

 

Mietdauer:                                          __________________________

 

Vereinbarte Rückgabe:                     __________________________

 

An /Abfahrtspreis a. km: 1,10 €netto  __________________________

 

Mietpreis/Tag 1:         60,- €   netto   

 

Mietpreis/Tag 2:         50,- €   netto   

 

Mietpreis/Tag 3:         40,- €   netto    

 

Kaution:            150,-€

 

Der Mieter bestätigt die Übernahme des oben genannten Anhängers in

einwandfreiem Zustand.

 

1.Allgemeines 

Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen.

Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass

er den Anhänger in technisch einwandfreiem Zustand übernommen hat.

 

2. Versicherung

Der Anhänger ist gemäß der jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftversicherung

wie folgt versichert:

Teilkaskoversicherung: Diese deckt Schäden im Falle von Brand, Explosion, Entwendung und

Elementarereignissen, sowie Glas- und Wildschäden, Selbstbeteiligung 150,-- EUR.

 

3. Haftung und Haftungsausschluss

Der Vermieter Haftet nicht für Schäden die an der Ware endstehen, die durch Ausfall des Aggregates Auftreten.

Der Mieter hat die Kühlung Regelmäßig zu Kontrolliren.

Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller

Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter

haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für

Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter ist

für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich, sowie für Verkehrsverstöße

aller Art. Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher

Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus wird keine Haftung vom Vermieter übernommen.

Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und

somit ausdrücklich ausgeschlossen.

 

4. Reparatur

Der Kühlanhänger darf nicht beladen gefahren werden.

Bei Auftreten von Schäden, dürfen diese nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters

durchgeführt werden. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet

für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch erleidet.

 

5. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, den Kühlanhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung

maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter ist für sich oder

dessen Fahrer für die Fahrtüchtigkeit und des Vorhandenseins einer gültigen Fahrerlaubnis

selbst verantwortlich. Die Beladung des Anhängers ist nur im gesetzlichen Rahmen zulässig.

Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern, verstößt der Mieter gegen

diese Bedingung, so muss er vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

zuzüglich Mietausfalls leisten.

 

6. Anzeigepflicht

Die Polizei ist in jedem Fall zur Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen. Der Vermieter ist

sofort zu verständigen und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten

schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere

Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen

Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt

werden.

Brand- oder Entwendungsschäden, sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter, sowie

der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

 

7. Mietdauer und Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger zum vereinbarten Termin gereinigt dem Vermieter an

dessen Adresse zurückzugeben. Nicht gereinigt erheben wir 150,--€ Reinigungsgebühr.

Wird der Rückgabetermin um mehr als eine Stunde überschritten,

ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen

Tagesmiete verpflichtet. Nach zwei Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen

Unterschlagung. Für hieraus entstehende Schäden dem Vermieter gegenüber hat der Mieter

vollen Schadenersatz zu leisten. Nachreinigungsarbeiten durch den Vermieter werden mit der

Kaution verrechnet.

 

8. Auslandsfahrten

Fahrten außerhalb des Bundesgebietes müssen vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des

Mietvertrages dem Vermieter gemeldet werden.

 

9. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis und die Kaution sind im Voraus bei Vertragsabschluss zu entrichten.

 

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Dies ist für beide Teile Hof Saale.


Scharten, den_____________________________


 Mieter____________________________ Vermieter Mieter_________________________