Donnerstag, 25. April 2024
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Mietvertrag Altersaustall PDF Drucken E-Mail

Zeitmietvertrag für den Partyraum Alter Saustall

 

Zwischen

 

Partyverein Alter Saustall Reut-Allee 2.  95189 Scharten  (Vermieter)

 

Und

 

Name/Vorname_____________________________________________________________

 

Straße/PLZ/Ort______________________________________________________________

 

E-Mail / Tel_________________________________________________________________

(Mieter)

 

Für die Zeit vom ____ . _____ . ______ _____ Uhr bis ____ . _____ . ______ _____ Uhr

 

Die Mietkosten für die Mietzeit (pro Tag) sind >> 80,-- € zuzüglich der Verbrauchskosten Strom, Wasser, Gas, Holz.

 

Eine Kaution ist in Höhe von >> 250,-- € bei Vertragsabschluss zu entrichten.

 

 

1. Mietgegenstand / Schlüsselübergaben

Partyraum Alter Saustall Reut-Allee 2.  95189 Scharten.

Der Mieter hat für den genannten Partyraum einen Schlüssel erhalten, dieser muss bei Rückgabe des Partyraums wieder abgegeben werden.

Bei Verlust werden dem Mieter 250,- €  berechnet.

 

2. Vertragszweck

Vertragszweck ist die begrenzte Vermietung eines Partyraumes des Vermieters an den Mieter

 

3. Nutzungsart

Der Partyraum darf nur für eine private Familienfeier genutzt werden, eine anders geartete Veranstaltung ins besondere zum Zwecke

von Gewinnerwirtschaftung, ist untersagt.

 

4. Dekoration

Die Dekoration wird vom Mieter in Eigenregie übernommen, und muss nach der Veranstaltung wieder abgenommen werden.

 

5. Inventar

Zum Inventar des Mietgegenstandes gehören Dekoration die im Internet genau zusehen ist, Stühle, Tische, Stehtische und eine Küchenzeile mit einem  Lavasteingrill und einer Theke, Gläser sowie Geschirr und einen funktionsfähigen PC mit 6 Monitoren.

(Dem Mieter wurde darauf hingewiesen, dass  der Grill, Teller, Besteck, Töpfe, Gläser vor gebrauch nochmal gereinigt werden muss.)

Toilettenanlage, WC, Urinal, Waschbecken, Papierhandtuchhalter, (NICHT im Mietpreis sind Feuerholz, Toilettenpapier, Papierhandtücher  Staubsauger, Geschirrtücher und Reinigungsmittel,  diese muss der Mieter selbst besorgen.)

Der Mieter hat sich vor der Unterzeichnung des Mietvertrages davon überzeugt dass alle Technischen Geräte in einen einwandfreien Zustand sind, Defekte sind vom Vermieter auf dem Mietvertrag zu Unterzeichnen.

 

6. Rückgabe der Mietsache

Der Partyraum und das Ausengelende (Parkplatz, Zufahrt) muss zum oben angegebenen Zeitpunkt gereinigt an den Vermieter zurückgegeben werden.

Bei Mietdauerüberschreitung wird ein anteiliger Mietzins zusätzlich erhoben. Bei unsachgemäßer oder nicht durchgeführter Reinigung

wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,-€ erhoben

 

7. Haftung / Versicherung

Alle Schäden die durch den Mieter oder seinen Gästen verursacht  werden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter kommt für Personen und Sachschäden die während der Mietzeit auf dem Gelände und im Partyraum entstehen, mit seiner eigenen Haftpflichtversicherung auf.

Für durch Dritte entstandene Schäden ist der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters haftbar.

 

8. Zusatzvereinbarungen

Zusatzvereinbarung bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabredungen bestehen nicht.

 

9. Verbrauch/Kosten

Strom, (Gas kg) und Wasserzähler wurden vom Mieter und Vermieter bei der Übergabe des Partyraums abgelesen und anerkannt.

Die Verbrauchskosten und die Miete sind bei Rückgabe des Partyraums in bar zu begleichen.

 

10. Ruhestörung

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen das nach 22°° Uhr außerhalb des Partyraums für die Nachbarschaft keine Ruhestörung entsteht.

Sollte es zu Ruhestörung kommen, hat der Vermieter das Recht, die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung zu beenden.

 

11. Videoüberwachung

Der Mieter ist damit einverstanden dass der Partyraum Videoüberwacht ist und Aufgezeichnet wird.

Sollten Manipulationen vor oder wären  der Mietzeit an der Videoüberwachung vorgenommen werden, hat der Vermieter das recht

Die Veranstaltung sofort zu beenden

 

12. Salvatoresche Klausel

Sollten Teile oder komplette Klauseln dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch nicht der Vertrag in Ganzen nichtig, An die Stelle der

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der

wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise

undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der

Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.“

 

Mängel:_______________________________________________________________________________Vermieter______________

 

Scharten,  den ______. ______ . ________

 

 

_________________________________________                                                         _______________________________

(Mieter)                                                                                                                                  (Vermieter)

Partyverein Alter Saustall