Freitag, 26. April 2024
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Mietvertrag DJ Musikanlage PDF Drucken E-Mail

Mietvertrag für DJ (PA) Musikanlage und Zubehör

Vermieter:

Dienstleistung & Service Pöhlau

Reut-Allee 2

95189 Köditz / Scharten

Tel. 0170/ 70 37 500

und dem Mieter:

Unternehmen:      _____________________________________________________________

Name:         __________________________________________________________________

Anschrift:        ________________________________________________________________

PLZ und Stadt:      _____________________________________________________________

Telefon:        _________________________________________________________________

Mietobjekt

Mietobjekt

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter folgende Sachen, zur Nutzung entgeltlich zu überlassen.

o DJ Kompakt Mietanlage, bestehend aus einem 3Kanal Mischpult, Equalizer, einem CD‐ 

Player, einer Omnitronic Endstufe mit 2x1000 Watt mit Omnitronic  Boxen

mit Boxenständer und 2 mal 5 Meter Kabel einem Mikrofon, Philips Kopfhörer. Die Musikanlage ist in einem DJ Rack von Thon eingebaut.

Alle Komponenten werden mit dazugehörigen Anschlusskabeln ausgeliefert. Eine  Einweisung erfolgt

am Tag der Übergabe. Technische Änderungen können kurzfristig erfolgen.   Aktuelle Beschreibungen

der Mietobjekte sind auf der Internetseite vom Mietportal Pöhlau einsehbar. www.poehlau.com

Die Mietzeit beginnt am ___________ um __________ Uhr mit der Übergabe der Gegenstände.

Sie endet am ___________ um __________ Uhr mit der Rückgabe.

Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist nach Absprache mit dem Vermieter gegen Zahlung

eines Nutzungsentgeltes in Höhe von 40,‐€/Tag möglich, dieses ist bei Rückgabe zu zahlen.

Bei verspätetet, nicht vereinbarter Rückgabe hat der Mieter ein Nutzungsentgelt für jeden

angefangenen Tag in Höhe von 80,‐ Â€/Tag zu zahlen. Er hat dem Vermieter auch dessen

Verzugsschaden zu erstatten, wenn bereits eine Weitervermietung geplant war, die nun nicht

möglich ist.   

Miete

o Das Entgelt für die Nutzung beträgt ________ EUR pro Tag.

o Es wird eine Gesamtmiete vereinbart. Sie beträgt _______ EUR.

Die Miete ist, am Tag der Übergabe zur Zahlung fällig und ist bei Übergabe in bar zu übergeben.

Eine Kaution

o wird nicht verlangt.

o wird in Höhe von 200,-€ in bar bei der Übergabe beim Vermieter hinterlegt.

Der Mieter bekommt diese bei der Rückgabe zurück, sofern die Mietsache nebst Zubehör

ordnungsgemäß zurückgegeben wurde, insbesondere keine Sorgfaltspflichten des Mieters verletzt

wurden.

Eigentum

Die Mietsachen sind Eigentum des Vermieters und dürfen nur für den Mietzweck genutzt werden;

also weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden. Es ist nicht gestattet, irgendwelche

technische Änderungen und Eingriffe vorzunehmen.

Pflichten

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ordentlich und pfleglich, für ihren Zweck und im Rahmen

der vom Hersteller eingeräumten Nutzung zu nutzen.

Der Mieter verpflichtet sich, Datum und Zeit der festgelegten Mietdauer einzuhalten. Werden

die Mietgegensachen nicht termingerecht dem Vermieter zurückgegeben, läuft die Mietgebühr

automatisch weiter. Ebenso behält sich der Vermieter das Recht vor, die Mietgegensachen unter

Verrechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen.

Haftung

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, die aufgeführten Sachen  

in ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand erhalten zu haben. Mängel bestehen nicht.

Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm

bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende Mängel sind dem Vermieter sofort

anzuzeigen.

 Versicherung/ Schäden

Die Sachen, samt Zubehör, sind nicht versichert. Verursacht der Mieter oder ein Dritter Schäden an

ihnen, sind diese bei Rückgabe dem Vermieter zu melden. Schäden oder Verluste an gemieteten

Sachen, die durch den Mieter oder Dritte infolge unsachgemäßer Behandlung, mangelnder

Sicherung, oder Bewachung des Veranstaltungsortes oder sonstigen, nicht vom Vermieter zu

vertretenden Gründen entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mietgegenstand wurde dem Mieter Vorgeführt und als in Ordnung  befunden.

Die Mietsachen sind in ordnungsgemäßem Zustand, gereinigt und sauber verpackt zurückzugeben.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Mietsachen ist ausgeschlossen.

Sollte es dem Vermieter aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein, die gemieteten

Gegenstände gemäß Vertrag zur Verfügung zu stellen, so kann er für eine eventuelle

Schadenersatzforderung nicht belangt werden. Die Haftung des Vermieters dafür ist ausgeschlossen.

Der Vermieter behält sich eine Ersatzlieferung im Einzelfall vor.

Sollten bei der Einweisung am Tag der Übergabe der Mietsachen, nicht alle zusätzlichen Geräte (z.B.

Funkmikrofon, usw.), welche der Mieter zusätzlich an die Mietsachen anschließen möchte, verfügbar

sein, so haftet bei Nichtfunktionieren, NICHT der Vermieter. Eine Mietkürzung diesbezüglich ist

ausgeschlossen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bestandteil des Mietvertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

 Dienstleistung & Service Pöhlau.

Diese sind auf der deutschen Internetseite www.poehlau.com  unter AGB´s  abgedruckt.  

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und

verstanden zu haben, sowie sich an diese zu halten.  

Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Hof.

Mieter                                                                     Vermieter

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Unterschrift                                                          Unterschrift