Mietvertrag | Mietvertrag |
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Mietvertrag Die Bezahlung des Mietpreises erfolgt bei Abholung der Trikes oder des Gutscheines in bar. Bei Vorbestellung ist eine Anzahlung in Höhe von ²\³ des Mietpreises zu leisten. Die Übergabe und Übernahme erfolgt im vollgetankten, sauberen und einwandfreien Zustand, ansonsten beträgt die Reinigungsgebühr 30,-- €. Bei nicht voll getankt Berechnen wir pro Liter 3,--€ Eine gültige Fahrerlaubnis (Klasse 3) und ein gültiger Personalausweis sind bei der Abholung des Fahrzeuges vorzulegen. Das Tragen eines Sturzhelmes ist beim Fahren unserer Trikes Pflicht. Das Trike wurde vorgeführt, sowie der Kunde in die Bedienung eingewiesen. Der Mieter hat nach einer Probefahrt und Entgegennahme des Miettrikes o.a. Kennzeichen, das Fahrzeug in technisch und optisch einwandfreiem Zustand übernommen. Festgestellte Mängel und Schäden sind sofort Schriftlich hier zu vermerken. ____________________________________________________________ Das Fahrzeug wird bei Antritt jeder Fahrt auf den Ölstand Reifendruck (2,2 bar) und Licht kontrolliert. Das Fahrzeug ist in technisch und optisch einwandfreiem Zustand wieder zurückzugeben. Der Mieter ist bei einem Schadensfall jeglicher Art gegenüber dritten Personen voll haftbar. Der Vermieter schließt jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden aus. Eine Kaution wurde nicht hinterlegt. Das Fahrzeug ist Haftpflichtversichert im Schaden `s Fall und bei einem Diebstahl trägt der Mieter 3000,-- € Selbstbeteiligung. Der Mietvertrag wurde gewissenhaft gelesen und unterschrieben. Gerichtsstand Hof/Saale
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