Mietvertrag Kühlanhänger |
Mietvertrag über einen Kühlanhänger
Zwischen
Firma
Pöhlau
Reut-Allee 2.
95189 Köditz / Scharten www.poehlau.com Tel. 0175/ 100 66 66 o. 0170/ 70 37 500
und
- Mieter-
Wird gemäß den umseitigen Geschäftsbedingungen ein Mietvertrag über einen Kühlanhänger
und Stromkabel
______Meter Adapter
32A auf 16A
amtl. Kennzeichen HO-_______ geschlossen:
Mietbeginn: __________________________
Mietdauer: __________________________
Vereinbarte Rückgabe: __________________________
An /Abfahrtspreis a. km: 1,10 €netto __________________________
Mietpreis/Tag 1: 60,-
€ netto
Mietpreis/Tag 2: 50,-
€ netto
Mietpreis/Tag 3: 40,-
€ netto
Kaution: 150,-€
Der Mieter bestätigt die Übernahme des oben genannten
Anhängers in einwandfreiem Zustand.
1.Allgemeines Grundlage dieses Mietvertrages sind
ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben keine
Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass er den Anhänger in technisch
einwandfreiem Zustand übernommen hat.
2. Versicherung Der Anhänger ist gemäß der jeweils
geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftversicherung wie folgt versichert: Teilkaskoversicherung: Diese deckt
Schäden im Falle von Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignissen, sowie Glas- und
Wildschäden, Selbstbeteiligung 150,--
EUR.
3. Haftung und Haftungsausschluss Der Vermieter Haftet nicht für Schäden
die an der Ware endstehen, die durch Ausfall des Aggregates Auftreten. Der Mieter hat die Kühlung Regelmäßig
zu Kontrolliren. Der Mieter haftet grundsätzlich dem
Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen
unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im
Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten,
Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast
seines Fahrzeuges allein verantwortlich, sowie für Verkehrsverstöße aller Art. Haftung des Vermieters ist
ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des
Aufbaus wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem
Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Reparatur Der Kühlanhänger darf nicht beladen
gefahren werden. Bei Auftreten von Schäden, dürfen diese
nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden. Anderenfalls trägt
der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter
hierdurch erleidet.
5. Besondere Pflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, den
Kühlanhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und
technischen Regeln zu beachten. Der Mieter ist für sich oder dessen Fahrer für die Fahrtüchtigkeit
und des Vorhandenseins einer gültigen Fahrerlaubnis selbst verantwortlich. Die Beladung des
Anhängers ist nur im gesetzlichen Rahmen zulässig. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig
gegen Diebstahl zu sichern, verstößt der Mieter gegen diese Bedingung, so muss er vollen
Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Mietausfalls leisten.
6. Anzeigepflicht Die Polizei ist in jedem Fall zur
Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen. Der Vermieter ist sofort zu verständigen und spätestens
bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze
zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten
Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Entwendungsschäden, sowie
Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter, sowie der zuständigen Polizeibehörde
unverzüglich anzuzeigen.
7. Mietdauer und Rückgabe Der Mieter ist verpflichtet, den
Anhänger zum vereinbarten Termin gereinigt dem Vermieter an dessen Adresse zurückzugeben. Nicht
gereinigt erheben wir 150,--€
Reinigungsgebühr. Wird der Rückgabetermin um mehr als
eine Stunde überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen,
außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete verpflichtet. Nach zwei
Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Für hieraus entstehende
Schäden dem Vermieter gegenüber hat der Mieter vollen Schadenersatz zu leisten.
Nachreinigungsarbeiten durch den Vermieter werden mit der Kaution verrechnet.
8. Auslandsfahrten Fahrten außerhalb des Bundesgebietes
müssen vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter gemeldet
werden.
9. Zahlungsbedingungen Der Mietpreis und die Kaution sind im
Voraus bei Vertragsabschluss zu entrichten.
10. Gerichtsstand und
Erfüllungsort Dies ist für beide Teile Hof Saale. Scharten, den_____________________________ Mieter____________________________
Vermieter Mieter_________________________ |