Mietvertrag Altersaustall |
Zeitmietvertrag für den Partyraum Alter
Saustall
Zwischen
Partyverein
Alter Saustall Reut-Allee 2. 95189
Scharten (Vermieter)
Und
Name/Vorname_____________________________________________________________
Straße/PLZ/Ort______________________________________________________________
E-Mail /
Tel_________________________________________________________________ (Mieter)
Für die
Zeit vom ____ . _____ . ______ _____ Uhr bis ____ . _____ . ______ _____ Uhr
Die
Mietkosten für die Mietzeit (pro Tag) sind >> 80,-- € zuzüglich der Verbrauchskosten Strom, Wasser, Gas, Holz.
Eine
Kaution ist in Höhe von >> 250,--
€ bei Vertragsabschluss zu entrichten.
1. Mietgegenstand / Schlüsselübergaben Partyraum Alter Saustall Reut-Allee 2. 95189 Scharten. Der Mieter hat für den genannten
Partyraum einen Schlüssel erhalten, dieser muss bei Rückgabe des Partyraums
wieder abgegeben werden. Bei Verlust werden dem Mieter 250,-
€ berechnet.
2. Vertragszweck Vertragszweck ist die begrenzte
Vermietung eines Partyraumes des Vermieters an den Mieter
3. Nutzungsart Der Partyraum darf nur für eine private
Familienfeier genutzt werden, eine anders geartete Veranstaltung ins besondere
zum Zwecke von Gewinnerwirtschaftung, ist
untersagt.
4. Dekoration Die Dekoration wird vom Mieter in
Eigenregie übernommen, und muss nach der Veranstaltung wieder abgenommen werden.
5. Inventar Zum Inventar des Mietgegenstandes
gehören Dekoration die im Internet genau zusehen ist, Stühle, Tische,
Stehtische und eine Küchenzeile mit einem
Lavasteingrill und einer Theke, Gläser sowie Geschirr und einen funktionsfähigen
PC mit 6 Monitoren. (Dem Mieter wurde darauf hingewiesen, dass der Grill, Teller, Besteck, Töpfe, Gläser vor
gebrauch nochmal gereinigt werden muss.) Toilettenanlage, WC, Urinal, Waschbecken,
Papierhandtuchhalter, (NICHT im
Mietpreis sind Feuerholz, Toilettenpapier, Papierhandtücher Staubsauger, Geschirrtücher und
Reinigungsmittel, diese muss der Mieter
selbst besorgen.) Der Mieter hat sich vor der Unterzeichnung
des Mietvertrages davon überzeugt dass alle Technischen Geräte in einen einwandfreien
Zustand sind, Defekte sind vom Vermieter auf dem Mietvertrag zu Unterzeichnen.
6. Rückgabe der Mietsache Der Partyraum und das Ausengelende
(Parkplatz, Zufahrt) muss zum oben angegebenen Zeitpunkt gereinigt an den
Vermieter zurückgegeben werden. Bei Mietdauerüberschreitung wird ein anteiliger
Mietzins zusätzlich erhoben. Bei unsachgemäßer oder nicht durchgeführter
Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe
von 150,-€ erhoben
7. Haftung / Versicherung Alle Schäden die durch den Mieter oder
seinen Gästen verursacht werden, werden
dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter kommt für Personen und
Sachschäden die während der Mietzeit auf dem Gelände und im Partyraum entstehen,
mit seiner eigenen Haftpflichtversicherung auf. Für durch Dritte entstandene Schäden
ist der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters haftbar.
8. Zusatzvereinbarungen Zusatzvereinbarung bedarf der
Schriftform. Mündliche Nebenabredungen bestehen nicht.
9. Verbrauch/Kosten Strom, (Gas kg) und Wasserzähler wurden
vom Mieter und Vermieter bei der Übergabe des Partyraums abgelesen und
anerkannt. Die Verbrauchskosten und die Miete sind
bei Rückgabe des Partyraums in bar zu begleichen.
10. Ruhestörung Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen das nach 22°°
Uhr außerhalb des Partyraums für die Nachbarschaft keine Ruhestörung entsteht. Sollte es zu Ruhestörung kommen, hat der Vermieter
das Recht, die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung zu beenden.
11. Videoüberwachung Der Mieter ist damit einverstanden dass der
Partyraum Videoüberwacht ist und Aufgezeichnet wird. Sollten Manipulationen vor oder wären der Mietzeit an der Videoüberwachung vorgenommen
werden, hat der Vermieter das recht Die Veranstaltung sofort zu beenden
12. Salvatoresche Klausel Sollten Teile oder komplette Klauseln dieses
Vertrages ungültig sein, wird dadurch nicht der Vertrag in Ganzen nichtig, An
die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst
nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt
haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass
sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139
BGB findet keine Anwendung.“
Mängel:_______________________________________________________________________________Vermieter______________
Scharten, den ______. ______ . ________
_________________________________________
_______________________________ (Mieter) (Vermieter) Partyverein Alter
Saustall |