Mietvertrag DJ Musikanlage |
Mietvertrag für DJ (PA) Musikanlage und
Zubehör Vermieter: Dienstleistung & Service Pöhlau Reut-Allee 2 95189 Köditz / Scharten Tel. 0170/ 70 37 500 und dem Mieter: Unternehmen:
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_____________________________________________________________ Telefon:
_________________________________________________________________ Mietobjekt Mietobjekt Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter folgende Sachen,
zur Nutzung entgeltlich zu überlassen. o DJ Kompakt Mietanlage, bestehend aus einem 3Kanal Mischpult, Equalizer, einem CD‐ Player, einer Omnitronic Endstufe mit 2x1000 Watt mit
Omnitronic Boxen mit Boxenständer und 2 mal 5 Meter Kabel einem Mikrofon,
Philips Kopfhörer. Die Musikanlage ist in einem DJ Rack von Thon eingebaut. Alle Komponenten werden mit dazugehörigen Anschlusskabeln
ausgeliefert. Eine Einweisung erfolgt am Tag der Übergabe. Technische Änderungen können
kurzfristig erfolgen. Aktuelle Beschreibungen der Mietobjekte sind auf der Internetseite vom Mietportal
Pöhlau einsehbar. www.poehlau.com Die Mietzeit beginnt am ___________ um __________ Uhr mit
der Übergabe der Gegenstände. Sie endet am ___________ um __________ Uhr mit der Rückgabe. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist nach
Absprache mit dem Vermieter gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes in Höhe von 40,‐€/Tag möglich,
dieses ist bei Rückgabe zu zahlen. Bei verspätetet, nicht vereinbarter Rückgabe hat der Mieter
ein Nutzungsentgelt für jeden angefangenen Tag in Höhe von 80,‐ €/Tag zu zahlen. Er
hat dem Vermieter auch dessen Verzugsschaden zu erstatten, wenn bereits eine
Weitervermietung geplant war, die nun nicht möglich ist. Miete o Das Entgelt für die Nutzung beträgt ________ EUR pro Tag. o Es wird eine Gesamtmiete vereinbart. Sie beträgt _______
EUR. Die Miete ist, am Tag der Übergabe zur Zahlung fällig und
ist bei Übergabe in bar zu übergeben. Eine Kaution o wird nicht verlangt. o wird in Höhe von 200,-€ in bar bei der Übergabe beim
Vermieter hinterlegt. Der Mieter bekommt diese bei der Rückgabe zurück, sofern die
Mietsache nebst Zubehör ordnungsgemäß zurückgegeben wurde, insbesondere keine
Sorgfaltspflichten des Mieters verletzt wurden. Eigentum Die Mietsachen sind Eigentum des Vermieters und dürfen nur
für den Mietzweck genutzt werden; also weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet
werden. Es ist nicht gestattet, irgendwelche technische Änderungen und Eingriffe vorzunehmen. Pflichten Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ordentlich und
pfleglich, für ihren Zweck und im Rahmen der vom Hersteller eingeräumten Nutzung zu nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, Datum und Zeit der
festgelegten Mietdauer einzuhalten. Werden die Mietgegensachen nicht termingerecht dem Vermieter
zurückgegeben, läuft die Mietgebühr automatisch weiter. Ebenso behält sich der Vermieter das
Recht vor, die Mietgegensachen unter Verrechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen. Haftung Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der
Mieter, die aufgeführten Sachen in ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand erhalten zu haben.
Mängel bestehen nicht. Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den
Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende Mängel
sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Versicherung/ Schäden Die Sachen, samt Zubehör, sind nicht versichert. Verursacht
der Mieter oder ein Dritter Schäden an ihnen, sind diese bei Rückgabe dem Vermieter zu melden.
Schäden oder Verluste an gemieteten Sachen, die durch den Mieter oder Dritte infolge
unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Sicherung, oder Bewachung des Veranstaltungsortes oder
sonstigen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen entstehen, werden dem Mieter in
Rechnung gestellt. Der Mietgegenstand wurde dem Mieter Vorgeführt und als in Ordnung
befunden. Die Mietsachen sind in ordnungsgemäßem Zustand, gereinigt
und sauber verpackt zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Mietsachen ist
ausgeschlossen. Sollte es dem Vermieter aus Gründen höherer Gewalt nicht
möglich sein, die gemieteten Gegenstände gemäß Vertrag zur Verfügung zu stellen, so kann
er für eine eventuelle Schadenersatzforderung nicht belangt werden. Die Haftung des
Vermieters dafür ist ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich eine Ersatzlieferung im Einzelfall
vor. Sollten bei der Einweisung am Tag der Übergabe der
Mietsachen, nicht alle zusätzlichen Geräte (z.B. Funkmikrofon, usw.), welche der Mieter zusätzlich an die
Mietsachen anschließen möchte, verfügbar sein, so haftet bei Nichtfunktionieren, NICHT der Vermieter.
Eine Mietkürzung diesbezüglich ist ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestandteil des Mietvertrages sind die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Dienstleistung &
Service Pöhlau. Diese sind auf der deutschen Internetseite www.poehlau.com unter AGB´s abgedruckt. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben, sowie sich an diese zu
halten. Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Hof. Mieter Vermieter ___________________________ __________________________ Unterschrift Unterschrift |